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Stundentafel · Österreich: Stundentafel AHS Oberstufe Realgymnasium Österreich

AHS Oberstufe – Realgymnasium. Wochenstunden je Fach, aus der amtlichen Quelle übernommen und Zahl für Zahl geprüft am 10. Oktober 2026.

Fach5. Klasse6. Klasse7. Klasse8. Klasse
Religion/Ethik12222
Deutsch3333
Erste lebende Fremdsprache3333
Zweite lebende Fremdsprache/Latein23333
Geschichte und Politische Bildung1222
Geographie und wirtschaftliche Bildung2122
Mathematik34433
Biologie und Umweltbildung423–2
Chemie5––32
Physik62322
Darstellende Geometrie7––22
Psychologie und Philosophie––22
Informatik2–––
Musik821––
Kunst und Gestaltung21––
Musik oder Kunst und Gestaltung (alternativer Pflichtgegenstand)––22
Bewegung und Sport3222
Summe31283132
  1. Religion/Ethik: Ethik ist Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die nicht am Religionsunterricht teilnehmen; das Stundenausmaß von Ethik ist nicht veränderbar.
  2. Zweite lebende Fremdsprache/Latein: Zweite lebende Fremdsprache oder Latein mit Beginn in der 5. Klasse, oder das ab der 3. Klasse unterrichtete Latein. In der ab der 5. Klasse 2026/27 geltenden Fassung kann als Zweite lebende Fremdsprache oder statt Latein auch Österreichische Gebärdensprache I/II geführt werden.
  3. Mathematik: Typenbildend.
  4. Biologie und Umweltbildung: Typenbildend. Form mit vertiefendem Unterricht in Biologie, Chemie und Physik: 2 – 3 – 2 – 2 (Summe 9 statt 7).
  5. Chemie: Typenbildend. Form mit vertiefendem Unterricht: 0 – 0 – 3 – 3 (Summe 6 statt 5).
  6. Physik: Typenbildend. Form mit vertiefendem Unterricht: 2 – 3 – 2 – 3 (Summe 10 statt 9).
  7. Darstellende Geometrie: Nur in der Form mit Darstellender Geometrie; entfällt in der Form mit vertiefendem Unterricht in Biologie, Chemie und Physik.
  8. Musik: In der 7. und 8. Klasse alternativ Musik oder Kunst und Gestaltung (eigene Zeile).
Hinweise

Was dazu gehört

  • Die Zahlen stammen aus der subsidiären Stundentafel, die nur gilt, soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen. Die Hauptzahlen gelten für die Form mit Darstellender Geometrie; die Werte der Form mit vertiefendem Unterricht in Biologie, Chemie und Physik stehen in den Anmerkungen der Zeilen Biologie und Umweltbildung, Chemie, Physik und Darstellende Geometrie. Die Klassensummen (31 – 28 – 31 – 32) sind in beiden Formen gleich.
  • Die Summenzeile (31 – 28 – 31 – 32 = 122) zählt nur die Pflichtgegenstände. Dazu kommen Wahlpflichtgegenstände mit zusammen 8 Wochenstunden in der 6. bis 8. Klasse (in der 6. Klasse höchstens 4). Gesamtwochenstundenzahl: 130.
  • Schulautonomer Rahmen: Kernbereich 108, autonomer Bereich 22 (schülerautonome Wahlpflichtgegenstände 4–10, schulautonom höchstens 18), gesamt 130. Mindeststunden u. a.: Mathematik 13, Biologie und Umweltbildung 7, Chemie 5, Physik 7, Darstellende Geometrie in Formen mit Darstellender Geometrie mindestens 4.
  • Eine Wochenstunde ist eine Unterrichtsstunde von 50 Minuten (Schulzeitgesetz 1985 § 4 Abs. 1).
  • Stand 2026/27: Die Fassung BGBl. II Nr. 204/2024 gilt ab der 5. Klasse 2026/27 aufsteigend. Für die 6. bis 8. Klasse gilt noch die Vorfassung mit denselben Stundenzahlen.

Quelle: RIS – Lehrpläne der allgemeinbildenden höheren Schulen, Anlage 1 (Anlage A, Sechster Teil: Stundentafeln, 2. Oberstufe – Realgymnasium), idF BGBl. II Nr. 204/2024 · RIS – Lehrpläne AHS, Art. 3 § 2 Abs. 32 (Inkrafttreten). Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

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