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Stundentafel · Österreich: Stundentafel AHS Oberstufe Gymnasium Österreich

AHS Oberstufe – Gymnasium. Wochenstunden je Fach, aus der amtlichen Quelle übernommen und Zahl für Zahl geprüft am 10. Oktober 2026.

Fach5. Klasse6. Klasse7. Klasse8. Klasse
Religion/Ethik12222
Deutsch3333
Erste lebende Fremdsprache3333
Latein23333
Griechisch/Zweite lebende Fremdsprache33333
Geschichte und Politische Bildung1222
Geographie und wirtschaftliche Bildung2122
Mathematik3333
Biologie und Umweltbildung22–2
Chemie––22
Physik–322
Psychologie und Philosophie––22
Informatik2–––
Musik421––
Kunst und Gestaltung21––
Musik oder Kunst und Gestaltung (alternativer Pflichtgegenstand)––22
Bewegung und Sport3222
Summe31293133
  1. Religion/Ethik: Ethik ist Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die nicht am Religionsunterricht teilnehmen; das Stundenausmaß von Ethik ist nicht veränderbar.
  2. Latein: Der Lehrplan unterscheidet vierjähriges und sechsjähriges Latein.
  3. Griechisch/Zweite lebende Fremdsprache: Typenbildender Pflichtgegenstand. Nach der Fassung BGBl. II Nr. 204/2024 (2026/27 zunächst nur für die 5. Klasse) kann statt dessen auch Österreichische Gebärdensprache I (Anfänger) oder II (Fortgeschrittene) geführt werden.
  4. Musik: In der 7. und 8. Klasse alternativ Musik oder Kunst und Gestaltung (eigene Zeile). Summe: Musik 3 und Kunst und Gestaltung 3, dazu 4 alternativ.
Hinweise

Was dazu gehört

  • Die Zahlen stammen aus der subsidiären Stundentafel: Sie gilt nur, „soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen“. Viele Schulen führen eine schulautonome Stundentafel, deshalb können die Stunden am einzelnen Standort abweichen.
  • Die Summenzeile (31 – 29 – 31 – 33 = 124) zählt nur die Pflichtgegenstände. Dazu kommen Wahlpflichtgegenstände mit zusammen 6 Wochenstunden in der 6. bis 8. Klasse; die Verteilung wählt jede Schülerin und jeder Schüler selbst. Gesamtwochenstundenzahl der Oberstufe: 130.
  • Wahlpflichtgegenstände: In der 6. Klasse dürfen höchstens insgesamt 4 Wochenstunden gewählt werden. Angebot (je 2 Wochenstunden pro Klasse): eine weitere, nicht schon besuchte lebende Fremdsprache (6.–8. Klasse), Darstellende Geometrie (7.–8. Klasse), Informatik (6.–8. Klasse), Musik bzw. Kunst und Gestaltung als Fortsetzung des nach der 6. Klasse nicht gewählten Fachs (7.–8. Klasse), Ernährung und Haushalt (Praktikum; zweiwöchige Blockung zulässig) sowie Vertiefung und Erweiterung besuchter Pflichtgegenstände. Wird einer dieser Vertiefungs- oder Erweiterungsgegenstände in der 6. Klasse gewählt, ist er in der 7. oder 8. Klasse fortzusetzen.
  • Schulautonome Bandbreiten (Kernbereich, Summe 5.–8. Klasse): Deutsch, Erste lebende Fremdsprache und Mathematik je mindestens 11; Latein und Griechisch/Zweite lebende Fremdsprache je mindestens 10; Geschichte und Politische Bildung, Geographie und wirtschaftliche Bildung sowie Biologie und Umweltbildung je mindestens 6; Physik mindestens 5; Chemie sowie Psychologie und Philosophie je mindestens 4; Informatik mindestens 2; Musik und Kunst und Gestaltung je mindestens 3, alternativ Musik oder Kunst und Gestaltung mindestens 4; Bewegung und Sport mindestens 8. In Deutsch, den Sprachen, Mathematik sowie Bewegung und Sport mindestens 2 Wochenstunden pro Klasse.
  • Schulautonome Stundentafel des Gymnasiums: Kernbereich 112 Wochenstunden, autonomer Bereich 18 (schülerautonome Wahlpflichtgegenstände 4–10, schulautonom höchstens 14), Gesamtwochenstundenzahl 130. In höchstens zwei Pflichtgegenständen (nicht in Religion oder Ethik) darf die Mindeststundenzahl um je eine Wochenstunde unterschritten werden, wenn es geeignete Maßnahmen und ein anspruchsvolles Profilkonzept gibt.
  • Eine Wochenstunde ist eine Unterrichtsstunde von 50 Minuten (Schulzeitgesetz 1985 § 4 Abs. 1). Die Schulleitung kann andere Längen festlegen, wenn die lehrplanmäßige Wochenstundenzahl gewahrt bleibt.
  • Die Oberstufe kann ganzjährig oder semestriert geführt werden; das legt die Schule fest.
  • Stand 2026/27: Die Stundentafeln (Anlage A, Sechster Teil) in der Fassung BGBl. II Nr. 204/2024 gelten aufsteigend: für die 5. Klasse ab 1. September 2026, für die weiteren Klassen jeweils ein Jahr später. Für die 6. bis 8. Klasse gilt 2026/27 noch die Vorfassung; ihre Stundenzahlen sind identisch. Neu ist nur, dass statt einer Fremdsprache Österreichische Gebärdensprache geführt werden kann.
  • Realgymnasium (Unterschiede zum Gymnasium): Statt Latein und Griechisch/Zweite lebende Fremdsprache gibt es nur eine zweite Sprache, „Zweite lebende Fremdsprache/Latein“ (3 – 3 – 3 – 3). Mathematik hat 4 – 4 – 3 – 3. Dazu kommen mehr Naturwissenschaften und entweder Darstellende Geometrie oder ein vertiefender Unterricht in Biologie, Chemie und Physik. Pflichtgegenstände zusammen 122, Wahlpflichtgegenstände 8, gesamt 130.
  • Wirtschaftskundliches Realgymnasium: Typenbildend sind Geographie und wirtschaftliche Bildung (2 – 1 – 3 – 3), Biologie und Umweltbildung (2 – 3 – 0 – 2), Haushaltsökonomie und Ernährung (Theorie) (2 – 2 – 0 – 0) sowie Psychologie und Philosophie (einschließlich Praktikum) (0 – 1 – 2 – 2). Pflichtgegenstände zusammen 120, Wahlpflichtgegenstände 10, gesamt 130.
  • Oberstufenrealgymnasium (ORG, eigene Anlage B): eigenständige vierjährige Form ab der 9. Schulstufe mit optionaler Übergangsstufe. Die zweite Sprache beginnt in der 5. Klasse mit 4 Wochenstunden; Deutsch hat 4 – 3 – 3 – 3. Es gibt die Formen „mit Darstellender Geometrie oder ergänzendem Unterricht in Biologie und Umweltbildung, Physik sowie Chemie“, „mit Instrumentalmusik und Gesang oder Bildnerischem Gestalten und Werkerziehung“ und „mit autonomer Schwerpunktsetzung“. Die ersten beiden Formen haben eine subsidiäre Stundentafel mit jeweils 124 Wochenstunden Pflichtgegenständen plus 6 Wahlpflicht, gesamt 130. Die Form mit autonomer Schwerpunktsetzung hat keine subsidiäre Stundentafel: Kernbereich mindestens 104, schul- und schülerautonomer Bereich höchstens 26 (davon mindestens 8 für den Schwerpunkt und mindestens 4 schülerautonom), gesamt 130.

Quelle: RIS – Lehrpläne der allgemeinbildenden höheren Schulen, Anlage 1 (Anlage A, Sechster Teil: Stundentafeln, 2. Oberstufe), BGBl. Nr. 88/1985 idF BGBl. II Nr. 204/2024, in Kraft ab 01.09.2026 · RIS – Lehrpläne AHS, Anlage 1 in der bis 31.08.2026 geltenden Fassung (für die 6.–8. Klasse 2026/27 noch maßgeblich) · RIS – Lehrpläne AHS, Art. 3 § 2 Abs. 32 (gestaffeltes Inkrafttreten der Novelle BGBl. II Nr. 204/2024) · RIS – Lehrpläne AHS, Anlage 2 (Anlage B: Oberstufenrealgymnasium, Sechster Teil: Stundentafeln), idF BGBl. II Nr. 204/2024, in Kraft ab 01.09.2026 · RIS – Lehrpläne AHS, gesamte geltende Fassung · RIS – Schulzeitgesetz 1985 § 4 (Unterrichtsstunde 50 Minuten). Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

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