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Stundentafel · Österreich: Stundentafel Oberstufenrealgymnasium (ORG) Österreich

Oberstufenrealgymnasium (ORG) – mit Darstellender Geometrie oder ergänzendem Unterricht in Biologie und Umweltbildung, Physik sowie Chemie. Wochenstunden je Fach, aus der amtlichen Quelle übernommen und Zahl für Zahl geprüft am 10. Oktober 2026.

Fach5. Klasse6. Klasse7. Klasse8. Klasse
Religion/Ethik12222
Deutsch24333
Erste lebende Fremdsprache33333
Zweite lebende Fremdsprache/Latein44333
Geschichte und Politische Bildung51222
Geographie und wirtschaftliche Bildung2122
Mathematik64443
Biologie und Umweltbildung723–2
Chemie8––32
Physik9–332
Darstellende Geometrie10––22
Psychologie und Philosophie––22
Informatik2–––
Musik1121––
Kunst und Gestaltung1221––
Musik oder Kunst und Gestaltung (alternativer Pflichtgegenstand)––22
Bewegung und Sport133222
Summe31283332
  1. Religion/Ethik: Übergangsstufe: (2).
  2. Deutsch: Übergangsstufe: (6).
  3. Erste lebende Fremdsprache: Übergangsstufe: (6).
  4. Zweite lebende Fremdsprache/Latein: Beginnt in der 5. Klasse; Österreichische Gebärdensprache I/II ist möglich.
  5. Geschichte und Politische Bildung: Übergangsstufe: zusammen mit Geographie (2) als Arbeitsgemeinschaft.
  6. Mathematik: Typenbildend. Übergangsstufe: (5).
  7. Biologie und Umweltbildung: Typenbildend. Bei ergänzendem Unterricht: 2 – 3 – 2 – 2 (Summe 9 statt 7). Übergangsstufe: (2) als Arbeitsgemeinschaft.
  8. Chemie: Typenbildend. Bei ergänzendem Unterricht: 0 – 0 – 3 – 3.
  9. Physik: Typenbildend. Bei ergänzendem Unterricht: 0 – 3 – 3 – 3. Übergangsstufe: (2) als Arbeitsgemeinschaft.
  10. Darstellende Geometrie: Nur in der Form mit Darstellender Geometrie.
  11. Musik: In der 7. und 8. Klasse alternativ Musik oder Kunst und Gestaltung. Übergangsstufe: (2).
  12. Kunst und Gestaltung: Übergangsstufe: (2).
  13. Bewegung und Sport: Übergangsstufe: (2).
Hinweise

Was dazu gehört

  • Das ORG ist eine eigenständige vierjährige Oberstufenform (Anlage B), die mit der 9. Schulstufe beginnt. Eine Übergangsstufe davor ist möglich (Werte in Klammern, zusammen 31 Wochenstunden).
  • Die Zahlen stammen aus der subsidiären Stundentafel, die nur gilt, soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen.
  • Die Summenzeile (31 – 28 – 33 – 32 = 124) zählt nur die Pflichtgegenstände. Dazu kommen 6 Wochenstunden Wahlpflichtgegenstände in der 6. bis 8. Klasse. Gesamtwochenstundenzahl: 130.
  • ORG mit Instrumentalmusik und Gesang oder Bildnerischem Gestalten und Werkerziehung: Mathematik 4 – 3 – 3 – 3; Biologie und Umweltbildung 2 – 2 – 0 – 2; Chemie 0 – 0 – 2 – 2; Physik 0 – 2 – 2 – 2; keine Darstellende Geometrie. Musik und Kunst und Gestaltung je 2 – 2 in der 5. und 6. Klasse, danach alternativ je 2. Dazu Instrumentalmusik und Gesang bzw. Bildnerisches Gestalten und Werkerziehung 2 – 2 – 2 – 2. Pflichtgegenstände 33 – 29 – 30 – 32 = 124, plus 6 Wahlpflicht.
  • ORG mit autonomer Schwerpunktsetzung: Kernbereich mindestens 104 Wochenstunden, schul- und schülerautonomer Bereich höchstens 26, davon mindestens 8 für den Schwerpunkt und mindestens 4 schülerautonom. Gesamt 130.
  • Eine Wochenstunde ist eine Unterrichtsstunde von 50 Minuten (Schulzeitgesetz 1985 § 4 Abs. 1).
  • Stand 2026/27: Anlage B, Sechster Teil, in der Fassung BGBl. II Nr. 204/2024 gilt ab der 5. Klasse 2026/27 aufsteigend. Für die 6. bis 8. Klasse gilt noch die Vorfassung mit denselben Stundenzahlen.

Quelle: RIS – Lehrpläne der allgemeinbildenden höheren Schulen, Anlage 2 (Anlage B: Lehrplan des Oberstufenrealgymnasiums, Sechster Teil: Stundentafeln), idF BGBl. II Nr. 204/2024, in Kraft ab 01.09.2026 · RIS – Lehrpläne AHS, Art. 3 § 2 Abs. 32 (Inkrafttreten). Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

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