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Stundentafel · Österreich: Stundentafel AHS Unterstufe Gymnasium Österreich
AHS Unterstufe – Gymnasium. Wochenstunden je Fach, aus der amtlichen Quelle übernommen und Zahl für Zahl geprüft am 10. Oktober 2026.
| Fach | 1. Klasse (5. Schulstufe) | 2. Klasse (6. Schulstufe) | 3. Klasse (7. Schulstufe) | 4. Klasse (8. Schulstufe) |
|---|---|---|---|---|
| Religion1 | 2 | 2 | 2 | 2 |
| Deutsch2 | 4 | 4 | 4 | 4 |
| Erste lebende Fremdsprache3 | 4 | 4 | 4 | 3 |
| Latein/Zweite lebende Fremdsprache4 | – | – | 4 | 3 |
| Mathematik5 | 4 | 4 | 3 | 3 |
| Digitale Grundbildung6 | 1 | 1 | 1 | 1 |
| Chemie7 | – | – | – | 2 |
| Physik8 | – | 1 | 2 | 2 |
| Biologie und Umweltbildung9 | 2 | 2 | 1 | 2 |
| Geschichte und Politische Bildung10 | – | 2 | 2 | 2 |
| Geographie und wirtschaftliche Bildung11 | 2 | 1 | 2 | 2 |
| Musik12 | 2 | 2 | 2 | 1 |
| Kunst und Gestaltung13 | 2 | 2 | 2 | 2 |
| Technik und Design14 | 2 | 2 | – | – |
| Bewegung und Sport15 | 4 | 4 | 3 | 3 |
| Summe | 29 | 31 | 32 | 32 |
- Religion: Auch bei schulautonomen Lehrplanbestimmungen fix 2–2–2–2; darf schulautonom nicht verringert werden.
- Deutsch: Schulautonom mind. 15 Wochenstunden in der Unterstufe (1.–4. Kl.).
- Erste lebende Fremdsprache: Schulautonom mind. 12. Im Gymnasium 15 Stunden (Realgymnasium: 14).
- Latein/Zweite lebende Fremdsprache: Nur im Gymnasium, erst ab der 3. Klasse (in der 1./2. Kl. „–“). Schulautonom mind. 7. Das ist das typenbildende Merkmal gegenüber dem Realgymnasium.
- Mathematik: Schulautonom mind. 14.
- Digitale Grundbildung: Schulautonom mind. 4 und mind. 1 Wochenstunde pro Klasse; darf schulautonom nicht verringert werden.
- Chemie: Nur in der 4. Kl.; schulautonom mind. 2.
- Physik: Schulautonom mind. 5.
- Biologie und Umweltbildung: Schulautonom mind. 7.
- Geschichte und Politische Bildung: Ab der 2. Kl.; schulautonom mind. 5.
- Geographie und wirtschaftliche Bildung: Schulautonom mind. 7.
- Musik: Schulautonom mind. 6.
- Kunst und Gestaltung: Schulautonom mind. 7.
- Technik und Design: Im Gymnasium nur in der 1./2. Kl.; schulautonom mind. 3 (Realgymnasium: 8 bzw. mind. 6).
- Bewegung und Sport: Schulautonom mind. 13.
Hinweise
Was dazu gehört
- Die Zahlen stammen aus der subsidiären Stundentafel. Sie gilt, „soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen“. Quelle: Lehrplan der AHS, Anlage A, Sechster Teil, 1. Unterstufe, Gymnasium, Z 2. Summe über die Unterstufe: 124 Wochenstunden.
- Rechtsstand für 2026/27: Lehrpläne – allgemeinbildende höhere Schulen, BGBl. Nr. 88/1985, Anlage A in der Fassung BGBl. II Nr. 1/2023, 239/2023 und 204/2024. RIS-Fassung ab 01.09.2026. Die neue Anlage A tritt klassenweise in Kraft (Art. 3 § 2 Abs. 30 Z 2, Abs. 31 Z 2): 1. Kl. 2023, 2. Kl. 2024, 3. Kl. 2025, 4. Kl. ab 1. September 2026. Ab 2026/27 gelten diese Stundentafeln also erstmals für alle vier Klassen.
- Die Unterstufen-Stundentafeln der RIS-Fassung ab 01.09.2026 sind wortgleich mit der Fassung 2024–2026. Für 2025/2026 ist im BGBl. II keine weitere Änderung der AHS-Lehrplanverordnung verlautbart (Stand Oktober 2026). BGBl. II Nr. 178/2025 betrifft nur die Lehrpläne der Volksschule und Sonderschulen, der Mittelschulen sowie der Polytechnischen Schule und des Berufsvorbereitungsjahres, nicht die AHS.
- Schulautonome Stundentafel (Z 1): Sie legt pro Gegenstand nur eine Mindestsumme für die ganze Unterstufe fest (siehe Zeilennotizen). Die Schule verteilt die Stunden selbst auf die Klassen, durch Beschluss des Schulgemeinschaftsausschusses. Gesamtwochenstundenzahl: 124. Dazu kommt eine „Schulautonome Vertiefung“ für Vertiefung oder einen typenbildenden Schwerpunkt. Rechnerisch bleiben nach den Mindeststunden (einschließlich Religion 8 und BBO 1) 8 Wochenstunden frei verteilbar.
- Fußnote 1 der schulautonomen Tafel: In höchstens fünf Pflichtgegenständen (nicht Religion) darf die Mindeststundenzahl um je 1 Wochenstunde unterschritten werden. Bedingungen: Kompetenzsicherung und ein Konzept zur Profilbildung. Digitale Grundbildung bleibt mind. 1 Stunde pro Klasse.
- Verbindliche Übung Bildungs- und Berufsorientierung: subsidiär in der 3. und 4. Kl. je 32 Jahresstunden, integriert in Pflichtgegenstände (in der Tafel „x“, keine eigene Wochenstunde). Schulautonom mind. 1 Wochenstunde in der Unterstufe; geblockt oder integriert möglich.
- Unterschied zum Realgymnasium: 1. und 2. Klasse sind in Gymnasium, Realgymnasium und Wirtschaftskundlichem Realgymnasium identisch (29 bzw. 31 Wochenstunden). Ab der 3. Kl. hat das Gymnasium Latein oder eine zweite lebende Fremdsprache (4+3). Außerdem hat es mehr Erste lebende Fremdsprache (4 statt 3 in der 3. Kl.). Dafür fallen weg: Technik und Design in der 3./4. Kl., Geometrisches Zeichnen, eine Stunde Mathematik (3. Kl.) und eine Stunde Biologie (3. Kl.). Gesamtstunden: Gymnasium 29–31–32–32, Realgymnasium 29–31–31–33.
- Ethik ist in der Unterstufe kein Pflichtgegenstand; die Stundentafel enthält nur Religion.
- Wochenstunde = Unterrichtsstunde zu 50 Minuten (§ 4 Schulzeitgesetz 1985). Die Schulleitung kann Unterrichtseinheiten kürzer oder länger als 50 Minuten festlegen; die lehrplanmäßige Wochenstundenzahl muss dabei gewahrt bleiben.
- Halbklassen und Gruppenteilungen stehen nicht in der Stundentafel. Klassen- und Gruppenbildung einschließlich Eröffnungs- und Teilungszahlen ist Teil der schulischen Gestaltungsfreiräume (Anlage A, Fünfter Teil Z 2).
- Deutschförderklassen (Unterstufe Gymnasium): 20 Wochenstunden „Deutsch in der Deutschförderklasse“ pro Semester, 2 Religion. Die übrigen Stunden bis zur Gesamtwochenstundenzahl der Schulstufe legt die Schulleitung fest.
- Sonderformen mit eigenen Stundentafeln: Anlagen A/m1, A/m2, A/m3 (Musik), A/sp (Sport), A/e (Englisch bilingual), A/lF (lebende Fremdsprache), A/ThNa, A/sl, A/w, A/zbrgo. Sie sind hier nicht abgebildet.
- Freigegenstände/unverbindliche Übungen (Auswahl, Summe Unterstufe): Fremdsprache 6–12, Erstsprachenunterricht 8–21, Informatik 2–8, Geometrisches Zeichnen 3–6, Chor/Darstellendes Spiel/Instrumentalmusik 2–8. Förderunterricht: max. 72 Unterrichtsstunden pro Klasse und Schuljahr.
Quelle: RIS – Lehrpläne AHS (BGBl. Nr. 88/1985), Anlage A, Fassung ab 01.09.2026 (Sechster Teil: Stundentafeln, 1. Unterstufe) · RIS – Anlage A (Normdokument, verlinkt vom BMB) · RIS – Art. 3 § 2 (Inkrafttreten, Abs. 30–32: klassenweises Inkrafttreten) · RIS OGD – Anlage A, HTML (gelesene Fassung) · Bundesministerium für Bildung – Lehrpläne der AHS. Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
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