← Stundentafeln Österreich

Stundentafel · Österreich: Stundentafel AHS Unterstufe Realgymnasium Österreich

AHS Unterstufe – Realgymnasium. Wochenstunden je Fach, aus der amtlichen Quelle übernommen und Zahl für Zahl geprüft am 10. Oktober 2026.

Fach1. Klasse (5. Schulstufe)2. Klasse (6. Schulstufe)3. Klasse (7. Schulstufe)4. Klasse (8. Schulstufe)
Religion12222
Deutsch24444
Lebende Fremdsprache34433
Mathematik44443
Geometrisches Zeichnen5–––2
Digitale Grundbildung61111
Chemie7–––2
Physik8–122
Biologie und Umweltbildung92222
Geschichte und Politische Bildung10–222
Geographie und wirtschaftliche Bildung112122
Musik122221
Kunst und Gestaltung132222
Technik und Design142222
Bewegung und Sport154433
Summe29313133
  1. Religion: Auch schulautonom fix 2–2–2–2; darf nicht verringert werden.
  2. Deutsch: Schulautonom mind. 15.
  3. Lebende Fremdsprache: Schulautonom mind. 12. Im Realgymnasium nur eine Fremdsprache als Pflichtgegenstand.
  4. Mathematik: Schulautonom mind. 14. Im Realgymnasium 15 Stunden (Gymnasium: 14).
  5. Geometrisches Zeichnen: Nur im Realgymnasium, in der 4. Kl. Schulautonom mind. 2. Darf mit Mathematik verbunden werden; die Summe beider muss mind. 15 Wochenstunden betragen.
  6. Digitale Grundbildung: Schulautonom mind. 4, mind. 1 pro Klasse; darf nicht verringert werden.
  7. Chemie: Schulautonom mind. 2.
  8. Physik: Schulautonom mind. 5.
  9. Biologie und Umweltbildung: Schulautonom mind. 7. Im Realgymnasium 8 Stunden (Gymnasium: 7).
  10. Geschichte und Politische Bildung: Schulautonom mind. 5.
  11. Geographie und wirtschaftliche Bildung: Schulautonom mind. 7.
  12. Musik: Schulautonom mind. 6.
  13. Kunst und Gestaltung: Schulautonom mind. 7.
  14. Technik und Design: Schulautonom mind. 6. Im Realgymnasium durchgehend 1.–4. Kl. (Gymnasium: nur 1./2. Kl.).
  15. Bewegung und Sport: Schulautonom mind. 13.
Hinweise

Was dazu gehört

  • Die Zahlen stammen aus der subsidiären Stundentafel (Lehrplan der AHS, Anlage A, Sechster Teil, 1. Unterstufe, Realgymnasium, Z 2). Summe über die Unterstufe: 124 Wochenstunden.
  • Rechtsstand für 2026/27: BGBl. Nr. 88/1985 in der Fassung BGBl. II Nr. 1/2023, 239/2023 und 204/2024 (RIS-Fassung ab 01.09.2026). Die 4. Kl. folgt ab 1. September 2026 der neuen Anlage A; damit gilt sie 2026/27 in allen vier Klassen. Eine spätere Änderung der AHS-Lehrplanverordnung ist im BGBl. II für 2025/2026 nicht verlautbart (Stand Oktober 2026).
  • Schulautonome Stundentafel (Z 1): Mindestsummen pro Gegenstand für die Unterstufe (siehe Zeilennotizen), Gesamtwochenstundenzahl 124, dazu eine „Schulautonome Vertiefung“. Rechnerisch bleiben nach den Mindeststunden (einschließlich Religion 8 und BBO 1) 10 Wochenstunden frei verteilbar. In höchstens fünf Pflichtgegenständen (nicht Religion) darf das Minimum unter Bedingungen um je 1 Stunde unterschritten werden; Digitale Grundbildung bleibt mind. 1 Stunde pro Klasse.
  • Fußnote 8: An Privatschulen, deren religionsgesellschaftliche Oberbehörde eine Israelitische Kultusgemeinde ist, können die schulautonomen Pflichtgegenstände Hebräisch und Jüdische Geschichte mit zusammen 17 Wochenstunden geführt werden. Die Gesamtwochenstundenzahl kann dann auf 132 steigen.
  • Verbindliche Übung Bildungs- und Berufsorientierung: subsidiär in der 3. und 4. Kl. je 32 Jahresstunden, integriert in Pflichtgegenstände (in der Tafel „x“, keine eigene Wochenstunde). Schulautonom mind. 1 Wochenstunde; geblockt oder integriert möglich.
  • Unterschied zum Gymnasium: Die 1. und 2. Kl. sind identisch. Statt Latein oder einer zweiten lebenden Fremdsprache (Gymnasium ab der 3. Kl. 4+3) hat das Realgymnasium: Geometrisches Zeichnen (4. Kl. 2), Technik und Design auch in der 3./4. Kl. (8 statt 4), Mathematik 4 statt 3 in der 3. Kl. und Biologie 2 statt 1 in der 3. Kl. Die Lebende Fremdsprache hat in der 3. Kl. 3 statt 4 Stunden (14 statt 15). Gesamtstunden: 29–31–31–33 gegenüber 29–31–32–32.
  • Wochenstunde = Unterrichtsstunde zu 50 Minuten (§ 4 Schulzeitgesetz 1985). Abweichende Längen der Unterrichtseinheiten sind möglich, wenn die Wochenstundenzahl gewahrt bleibt.
  • Gruppenteilungen und Halbklassen sind nicht Teil der Stundentafel. Eröffnungs- und Teilungszahlen sind schulautonom (Anlage A, Fünfter Teil Z 2).
  • Deutschförderklassen: 20 Wochenstunden Deutsch in der Deutschförderklasse plus 2 Religion; die übrigen Stunden bestimmt die Schulleitung nach der Stundentafel des Realgymnasiums.
  • Sonderformen (A/m1, A/m2, A/m3, A/sp, A/e, A/lF, A/ThNa, A/sl, A/w, A/zbrgo) haben eigene Stundentafeln und sind hier nicht abgebildet.

Quelle: RIS – Lehrpläne AHS (BGBl. Nr. 88/1985), Anlage A, Fassung ab 01.09.2026 (Sechster Teil: Stundentafeln, 1. Unterstufe, Realgymnasium) · RIS – Anlage A (Normdokument, verlinkt vom BMB) · RIS – Art. 3 § 2 (Inkrafttreten, Abs. 30–32) · RIS OGD – Anlage A, HTML (gelesene Fassung) · Bundesministerium für Bildung – Lehrpläne der AHS. Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Aus der Tafel wird ein Stundenplan

Fächer und Wochenstunden in Bildena eintragen, Lehrkräfte ergänzen, den Stundenplan rechnen lassen — einen Monat kostenlos.