Stundentafel · Österreich: Stundentafel Mittelschule Österreich
Mittelschule — subsidiäre Stundentafel (ohne Führung eines Schwerpunktes, Anlage 1 Sechster Teil Z 2 lit. e). Wochenstunden je Fach, aus der amtlichen Quelle übernommen und Zahl für Zahl geprüft am 10. Oktober 2026.
| Fach | 1. Klasse | 2. Klasse | 3. Klasse | 4. Klasse |
|---|---|---|---|---|
| Religion1 | 2 | 2 | 2 | 2 |
| Deutsch2 | 4 | 4 | 4 | 4 |
| Lebende Fremdsprache3 | 4 | 4 | 3 | 3 |
| Mathematik4 | 4 | 4 | 4 | 3 |
| Digitale Grundbildung5 | 1 | 1 | 1 | 1 |
| Chemie6 | – | – | – | 2 |
| Physik7 | – | 1 | 2 | 2 |
| Biologie und Umweltbildung8 | 2 | 2 | 2 | 2 |
| Geschichte und Politische Bildung9 | – | 2 | 2 | 2 |
| Geografie und wirtschaftliche Bildung10 | 2 | 1 | 2 | 2 |
| Musik11 | 2 | 2 | 2 | 1 |
| Kunst und Gestaltung12 | 2 | 2 | 2 | 2 |
| Technik und Design13 | 2 | 2 | 2 | 2 |
| Bewegung und Sport14 | 4 | 3 | 3 | 4 |
| Ernährung und Haushalt15 | – | 1 | – | – |
- Religion: Summe 8; auch schulautonom fix 2 je Klasse (8), von Kürzungen ausgenommen
- Deutsch: Summe 16; schulautonom mind. 15 (Summe 1.–4. Kl.)
- Lebende Fremdsprache: Summe 14; schulautonom mind. 12
- Mathematik: Summe 15; Geometrisches Zeichnen ist integriert (Fußnote *3); schulautonom mind. 14, bzw. mind. 15, wenn Geometrisches Zeichnen nicht als eigener schulautonomer Pflichtgegenstand geführt wird
- Digitale Grundbildung: Summe 4; schulautonom mind. 1 je Klasse (mind. 4)
- Chemie: Summe 2; schulautonom mind. 2
- Physik: Summe 5; schulautonom mind. 4
- Biologie und Umweltbildung: Summe 8; schulautonom mind. 6
- Geschichte und Politische Bildung: Summe 6; schulautonom mind. 5
- Geografie und wirtschaftliche Bildung: Summe 7; schulautonom mind. 6
- Musik: Summe 7; schulautonom mind. 5 (an Privatschulen mit Israelitischer Kultusgemeinde als religionsgesellschaftlicher Oberbehörde mind. 1, wenn Hebräisch als zweite lebende Fremdsprache mit mind. 10 Wochenstunden geführt wird)
- Kunst und Gestaltung: Summe 8; schulautonom mind. 6
- Technik und Design: Summe 8; schulautonom mind. 6
- Bewegung und Sport: Summe 14; schulautonom mind. 13
- Ernährung und Haushalt: Summe 1; schulautonom mind. 1
Was dazu gehört
- Quelle: Verordnung über die Lehrpläne der Mittelschulen, BGBl. II Nr. 185/2012 idF BGBl. II Nr. 178/2025, Anlage 1, Sechster Teil „Stundentafeln“. Geltende Fassung in RIS seit 1.9.2025; laut RIS-Abfrage vom 10.10.2026 seither keine weitere Änderung der Lehrpläne kundgemacht.
- Gültigkeit 2026/27: Der neue Lehrplan (BGBl. II Nr. 1/2023 bzw. 239/2023) tritt klassenweise aufsteigend in Kraft (1. Kl. 2023/24, 2. Kl. 2024/25, 3. Kl. 2025/26, 4. Kl. ab 1.9.2026) — ab 2026/27 gilt diese Stundentafel also in allen vier Klassen (Art. 1 § 2 Abs. 9 und 10). Die Novellen BGBl. II Nr. 280/2024 und 178/2025 ändern im Sechsten Teil nur Freigegenstände (Österreichische Gebärdensprache) und die Orientierungsklasse; die Stunden der Pflichtgegenstände sind gegenüber der Fassung 2023 gleich (Fassungen verglichen).
- Diese Tabelle ist die subsidiäre Stundentafel: Sie gilt, soweit die Schule keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen hat. Mit Schwerpunkt (Sprachen · Mathematik und Naturwissenschaften · Wirtschaft und Gesellschaft · Musik, Kunst und Kreativität) gelten die Tafeln lit. a–d (eigene Einträge).
- 1.–4. Klasse = 5.–8. Schulstufe. Angaben in Wochenstunden; „–“ in der Quelle = 0. Eine Unterrichtsstunde dauert 50 Minuten (§ 4 Abs. 1 Schulzeitgesetz 1985); die Schulleitung kann andere Einheiten festlegen, solange die Wochenstundenzahl laut Lehrplan erhalten bleibt.
- Verbindliche Übung Bildungs- und Berufsorientierung (nicht in den Zeilen): 3. Kl. 0–1, 4. Kl. 0–1, insgesamt 1 Wochenstunde als eigener Unterrichtsgegenstand in der 3. bzw. 4. Klasse, dazu 32 Jahresstunden integriert in den Unterricht der Pflichtgegenstände in der 3. bzw. 4. Klasse.
- Gesamtwochenstundenzahl laut Quelle: 29 · 31 · 31–32 · 32–33, zusammen 124 (123 in den Pflichtgegenständen + 1 Bildungs- und Berufsorientierung). Eine einzige Gesamtzahl für die 3. und 4. Klasse gibt es nicht; das hängt davon ab, wo die Schule die Stunde Berufsorientierung ansetzt.
- Schulautonome Bandbreiten (Z 1 „Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen“): verbindlich sind 124 Wochenstunden über die vier Klassen und die Mindeststunden je Gegenstand (Summe 1.–4. Kl.), siehe Zeilenhinweise. Die Aufteilung auf die Klassen legt die Schule fest. Zusätzlich: Zweite lebende Fremdsprache ohne Mindestmaß, bei Schwerpunkt Sprachen mind. 6 über zwei Jahre (auch eine Volksgruppensprache oder statt dessen Latein; die erste heißt dann Erste lebende Fremdsprache). Geometrisches Zeichnen ohne Mindestmaß, bei MINT/NAWI-Schwerpunkt mind. 2. Bildungs- und Berufsorientierung mind. 2 (davon mind. 1 als eigener Gegenstand in der 3./4. Kl., der Rest geblockt oder integriert). Sonstige verbindliche Übungen und schulautonome Schwerpunktsetzung (schulautonome Pflichtgegenstände) legt die Schule fest.
- Fußnote 1 der Ermächtigung: In höchstens fünf Pflichtgegenständen (nicht Religion) darf die Mindestzahl um je 1 Wochenstunde unterschritten werden. Bedingungen: Maßnahmen, die alle Kompetenzbereiche sichern, und ein anspruchsvolles Konzept zur Profilbildung. Digitale Grundbildung bleibt mind. 1 Wochenstunde je Klasse.
- Schulautonome Lehrplanbestimmungen beschließt das Schulforum, sie gehen zur Kenntnis an die Schulbehörde und werden einen Monat an der Schule angeschlagen (§ 6 Abs. 3 SchOG).
- Bemerkungen zu den Stundentafeln: Gegenstände mit weniger als 2 Wochenstunden dürfen geblockt geführt werden. Für ordentliche Schülerinnen und Schüler mit anderer Erstsprache als Deutsch ist zusätzlicher Förderunterricht (Deutsch als Zweitsprache) bis 6 Wochenstunden möglich; umfasst er mehr als 2 Wochenstunden, dürfen die Pflichtgegenstände um bis zu 3 Wochenstunden gekürzt werden. Förderunterricht ist in allen Pflichtgegenständen möglich.
- Freigegenstände/unverbindliche Übungen (Summe über 4 Jahre): Vertiefung eines Pflichtgegenstandes 2–8; Fremdsprachen als Freigegenstand 6–12 (u. a. Englisch, Französisch, Italienisch, Russisch, Spanisch, Volksgruppensprachen, Türkisch, Romanes, Österreichische Gebärdensprache); Erstsprachenunterricht 2–6 je Klasse (8–24); Informatik, Geometrisches Zeichnen, Chor, Darstellendes Spiel, Instrumentalmusik und Gesang, Technik und Design, Ernährung und Haushalt, Bildungs- und Berufsorientierung, Verkehrs- und Mobilitätsbildung, Schach, Textverarbeitung, Soziales Lernen je 2–8.
- Sonderformen haben eigene Stundentafeln in eigenen Anlagen: Musikmittelschule (Anl. 2), Sportmittelschule (Anl. 3), Skimittelschule (Anl. 4), Minderheitenschulwesen Slowenisch/Kroatisch/Ungarisch (Anl. 5–7), Bilinguale Mittelschule (Anl. 8). Für Deutschförderklassen gibt es eine eigene Stundentafel.
Quelle: RIS — Lehrpläne der Mittelschulen, Anlage 1 (geltende Fassung seit 1.9.2025, BGBl. II Nr. 185/2012 idF BGBl. II Nr. 178/2025), Sechster Teil: Stundentafeln · RIS — Lehrpläne der Mittelschulen, Art. 1 § 2 (Inkrafttreten, klassenweise aufsteigend) · RIS — Gesamte Rechtsvorschrift für Lehrpläne der Mittelschulen (Gesetzesnummer 20007850) · RIS — Schulzeitgesetz 1985, § 4 (Unterrichtsstunde 50 Minuten) · Bundesministerium für Bildung — Lehrplan der Mittelschule. Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
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