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Lektionentafel · Luzern: Lektionentafel Primarschule Kanton Luzern

Lektionen je Fach, aus der amtlichen Quelle übernommen und Zahl für Zahl geprüft am 10. Oktober 2026.

Fach1. Kl.2. Kl.3. Kl.4. Kl.5. Kl.6. Kl.
Deutsch665555
Englisch1––3322
Französisch2––––33
Mathematik555555
Natur, Mensch, Gesellschaft (NMG)556666
Bildnerisches Gestalten3222222
Textiles und Technisches Gestalten4222222
Musik222222
Bewegung und Sport5333333
Total252528283030
  1. Englisch: 1. Fremdsprache ab 3. Klasse; in der 3./4. Klasse normalerweise von der Klassenlehrperson erteilt
  2. Französisch: 2. Fremdsprache ab 5. Klasse
  3. Bildnerisches Gestalten: Fachbereich Gestalten
  4. Textiles und Technisches Gestalten: Fachbereich Gestalten; 1./2. Klasse im ganzen Klassenverband, 3.–6. Klasse ab 16 Lernenden in Gruppen
  5. Bewegung und Sport: Schwimmunterricht ab 2. Zyklus obligatorisch, schwerpunktmässig 3./4. Klasse, mind. 9 x 2 Lektionen pro Schuljahr
Hinweise

Was dazu gehört

  • Wochenlektionen für die Lernenden à 45 Minuten (Richtlinie WOST 1. & 2. Zyklus der Dienststelle Volksschulbildung).
  • Gleiche Tafel gilt für den 1. Zyklus: Kindergarten (2 Jahre) je 22 Lektionen pro Woche ohne Fächeraufteilung; Basisstufe 22–25 Lektionen (Eintritt mit 22, spätestens ab dem 3. Basisstufenjahr 25).
  • Die WOST kann bei offenen Unterrichtsformen in Jahreslektionen umgesetzt werden (Jahresstundentafel).
  • Medien und Informatik ist im 1. und 2. Zyklus kein eigenes Fach, sondern integriert (v. a. NMG, Deutsch, Mathematik); in der 3./4. und 5./6. Klasse je eine Jahreslektion bzw. ca. 36 Lektionen.
  • Ressourcen der Klasse (nicht Lektionen der Lernenden): Klassen mit 20 und mehr Lernenden erhalten in den Fremdsprachen eine zusätzliche Lektion; Klassen mit mehr als 40 % fremdsprachigen Lernenden mit DaZ-Unterricht ebenfalls eine zusätzliche Lektion.
  • Für Unterricht in Gruppen und/oder Teamteaching stehen bei «Normalbestand» in der 1. und 2. Klasse drei, in der 3. bis 6. Klasse zwei Lektionen pro Klasse zur Verfügung (Kindergarten fünf).
  • Entlastung der Klassenlehrperson: zwei Lektionen pro Klasse; Integrative Förderung (IF) mind. ein Vollpensum pro 120 Lernende; DaZ nach Bedarf ausserhalb des IF-Pools.
  • Der konfessionelle Religionsunterricht ist in einem separaten kantonalen Dokument geregelt («WOST 1. und 2. Zyklus und konfessioneller Religionsunterricht») und nicht in dieser Tafel enthalten.
  • Rechtsgrundlage: Regierungsratsbeschluss Nr. 1325 vom 16. Dezember 2014 (Erlass der neuen Wochenstundentafeln); Lehrplan 21 in Kraft gesetzt mit RRB Nr. 1326 vom 16. Dezember 2014.
  • Stand: Tafel zuletzt aktualisiert am 13.03.2025 (Änderungsprotokoll 01.10.24, 11.02.25); auf dem kantonalen Portal umsetzungen-dvs.lu.ch ist im Oktober 2026 keine neuere Fassung veröffentlicht. Die Umsetzungshilfe Englisch/Französisch (geändert 25.08.2026) nennt weiterhin 3 Wochenlektionen Französisch in der 5./6. Klasse.

Quelle: Kanton Luzern, Dienststelle Volksschulbildung – Richtlinie WOST 1. & 2. Zyklus (Wochenstundentafel) · Kanton Luzern, Volksschulbildung – Wochenstundentafel WOST (Übersichtsseite mit Link auf die Richtlinie) · Kanton Luzern, Dienststelle Volksschulbildung – Umsetzungshilfe Englisch und Französisch in der Volksschule (zur Gegenprüfung). Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

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