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Lektionentafel · Luzern: Lektionentafel Sekundarschule Kanton Luzern

Lektionen je Fach, aus der amtlichen Quelle übernommen und Zahl für Zahl geprüft am 10. Oktober 2026.

Fach1. Klasse2. Klasse3. Klasse (Pflicht)3. Klasse (Wahlpflicht)
Deutsch555–
Englisch122–3
Französisch233–3
Italienisch3–––3
Mathematik45552
Natur und Technik5333–
Räume, Zeiten, Gesellschaften6333–
Wirtschaft, Arbeit, Haushalt72212
Lebenskunde (Ethik, Religionen, Gemeinschaft; Berufliche Orientierung)8221–
Medien und Informatik911––
MINT10–––2
Bildnerisches Gestalten22–2
Textiles und Technisches Gestalten1122––
Textiles Gestalten12–––2
Technisches Gestalten13–––2
Musik14111–
Chor15–––1
Bewegung und Sport333–
Projektunterricht16––3–
Förderlektion17––1–
Total343426
  1. Englisch: 3. Klasse nur als Wahlpflichtfach (3 Lektionen)
  2. Französisch: 3. Klasse nur als Wahlpflichtfach (3 Lektionen)
  3. Italienisch: nur Wahlpflichtfach 3. Klasse
  4. Mathematik: 3. Klasse: 5 Pflicht + Wahlpflichtfach Mathematik 2
  5. Natur und Technik: Fachbereich NMG
  6. Räume, Zeiten, Gesellschaften: Fachbereich NMG
  7. Wirtschaft, Arbeit, Haushalt: Fachbereich NMG; 2. Klasse und Wahlpflicht 3. Klasse: Nahrungsmittelzubereitung im Halbklassenunterricht
  8. Lebenskunde (Ethik, Religionen, Gemeinschaft; Berufliche Orientierung): Fachbereich NMG; Lektionen jährlich gleichmässig auf ERG und BO aufgeteilt
  9. Medien und Informatik: kann als Doppellektion während eines Semesters geführt werden
  10. MINT: nur Wahlpflichtfach 3. Klasse; kein Niveau, kein Halbklassenunterricht
  11. Textiles und Technisches Gestalten: Textiles und Technisches Gestalten zu gleichen Teilen
  12. Textiles Gestalten: nur Wahlpflichtfach 3. Klasse
  13. Technisches Gestalten: nur Wahlpflichtfach 3. Klasse
  14. Musik: kann als Doppellektion während eines Semesters geführt werden
  15. Chor: nur Wahlpflichtfach 3. Klasse
  16. Projektunterricht: zusätzlich 1,5 Lektionen für die Lehrperson
  17. Förderlektion: in erster Linie Deutsch und Mathematik, nach Förderplan aus der Standortbestimmung mit Stellwerk
Hinweise

Was dazu gehört

  • Wochenlektionen für die Lernenden à 45 Minuten (Richtlinie WOST 3. Zyklus der Dienststelle Volksschulbildung).
  • Die Totale gelten für die Pflichtfächer: 1. und 2. Klasse 34, 3. Klasse 26. Für die Spalte Wahlpflicht gibt es keinen einzelnen Wert: Die Lernenden besuchen Wahlpflichtfächer im Umfang von 4–8 Lektionen, insgesamt also 30–34 Lektionen in der 3. Klasse. Die Werte der Wahlpflicht-Spalte sind die Dotierung je Angebot und dürfen nicht addiert werden.
  • Wahlpflichtfächer Französisch, Englisch sowie Mathematik oder MINT müssen unabhängig von der Anzahl Lernender angeboten werden; weitere Wahlpflichtfächer ab mindestens acht Anmeldungen. Bildnerisches Gestalten, Textiles Gestalten, Technisches Gestalten und MINT mit mind. zwei Lektionen. Anstelle von Wahlpflichtfächern ist das Wahlfach BM SEK+ (muss angeboten werden) oder das freiwillige Wahlfach Praxisplatz möglich.
  • Wahlpflichtfächer Englisch und Französisch sind obligatorisch für den Übertritt ins Kurzzeitgymnasium und in die FMS, WML und IMS.
  • Niveaus A, B, C (Modelle KSS und ISS): Deutsch oder Mathematik können binnendifferenziert in der Stammklasse unterrichtet werden. Hat ein Niveaufach weniger als sechs Lernende, kann es binnendifferenziert als A/B geführt oder mit einer Lektion weniger als eigenes Niveaufach geführt werden (in Niveau C stets separat); bei Englisch ist keine Reduktion möglich.
  • Dispensation von Fremdsprachen in der 1./2. Klasse im Niveau C: statt Französisch drei Lektionen bzw. statt Englisch zwei Lektionen Deutsch und/oder Mathematik.
  • Halbklassen/Gruppen: TTG und WAH (Nahrungszubereitung, 2. Klasse und Wahlpflicht 3. Klasse) in Niveau A/B und ISS ab 16 Lernenden zwei Gruppen, in Niveau C ab 12 Lernenden. WAH in der 1. und 3. Klasse in der Stammklasse; WAH in der 3. Klasse kann als Doppellektion während eines Semesters geführt werden.
  • Die WOST kann bei offenen Unterrichtsformen in Jahreslektionen umgesetzt werden. Entlastung der Klassenlehrperson zwei Lektionen pro Klasse; IF mind. ein Vollpensum pro 140 Lernende.
  • Rechtsgrundlage: Regierungsratsbeschluss Nr. 1325 vom 16. Dezember 2014 (Erlass der neuen Wochenstundentafeln); die Wochenstundentafeln gelten ab Inkraftsetzung des Lehrplans 21, der an der Sekundarschule schrittweise eingeführt wurde: 1. Klasse ab 2019/20, 2. Klasse ab 2020/21, 3. Klasse ab 2021/22.
  • Stand: Tafel zuletzt aktualisiert am 13.03.2025 (Änderungsprotokoll 01.10.24); auf dem kantonalen Portal umsetzungen-dvs.lu.ch ist im Oktober 2026 keine neuere Fassung veröffentlicht.

Quelle: Kanton Luzern, Dienststelle Volksschulbildung – Richtlinie WOST 3. Zyklus (Wochenstundentafel Sekundarschule) · Kanton Luzern, Volksschulbildung – Wochenstundentafel WOST (Übersichtsseite mit Link auf die Richtlinie) · Lehrplan 21 Kanton Luzern – Überblick, Einleitung (Inkraftsetzung und Einführung an der Sekundarschule). Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

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