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Pflichtstunden · Bayern: Pflichtstunden der Lehrkräfte in Bayern

Rechtsgrundlage ist die Unterrichtspflichtzeitverordnung (BayUPZV) vom 11.09.2018 mit Anlage, seit dem 01.08.2018 unverändert; die Werte gelten für vollzeitbeschäftigte Lehrkräfte, über § 44 Nr. 2 TV-L auch für Tarifbeschäftigte. Geprüft am 10. Oktober 2026.

SchulartPflichtstundenUnterschiede
Grundschule28Fachlehrkräfte 29; Förderlehrkräfte 28 plus 5 Verwaltungsstunden zu je 60 Minuten; Englisch-/Französischlehrkräfte 26. Letzte Arbeitszeitkonto-Kohorte 2026/27: 28 + 1 = 29.
Mittelschule27Fachlehrkräfte 29; Förderlehrkräfte 28. Kein Arbeitszeitkonto an Mittelschulen.
Realschule2424 nur bei ausschließlich wissenschaftlichen Fächern, 28 bei nur musisch-ästhetischen/praktischen. Gemischt, nach Stunden in wissenschaftlichen Fächern: bis 3 → 28, 4–9 → 27, 10–15 → 26, 16–21 → 25, über 21 → 24. Fachlehrkräfte 28; IT-zertifizierte 28–24.
Gymnasium2323 nur bei ausschließlich wissenschaftlichen Fächern, 27 bei nur Musik, Kunsterziehung oder Sport. Gemischt, nach Stunden in wissenschaftlichen Fächern: bis 2 → 27, 3–8 → 26, 9–14 → 25, 15–20 → 24, über 20 → 23. Sonderregel Musisches Gymnasium.
Förderschule (Förderzentrum, einschl. Schulvorbereitende Einrichtung)26Fachlehrkräfte 28; Förderlehrkräfte 27; Heilpädagogische Förderlehrkräfte/HPU 29. Schulen für Kranke: Lehramt Gymnasium 23, Realschule 24, übrige 26. Realschulen zur sonderpädagogischen Förderung 23–27, Gymnasien 22–26.
Berufliche Oberschule (Fachoberschule / Berufsoberschule)2323 in wissenschaftlichen Fächern. Gemischt mit Sport oder Wahlpflichtfach Musik/Kunst, nach Stunden in wissenschaftlichen Fächern: bis 2 → 27, 3–8 → 26, 9–14 → 25, 15–20 → 24, über 20 → 23. Fachlehrkräfte 27, mit Fachtheorie 26–24; an der FOS überwiegend fachpraktisch: 29 Einheiten zu je 60 Minuten.
Sonstige berufliche Schulen (Berufsschule, Berufsfachschule, Fachschule u. a.)2424 in wissenschaftlichen oder künstlerischen Fächern. Gemischt mit Sport/musisch-ästhetischer Bildung, nach Stunden in wissenschaftlichen Fächern: bis 4 → 27, 5–12 → 26, 13–20 → 25, über 20 → 24. Fachlehrkräfte 27, mit Fachtheorie 26–24. Sonderpädagogische Förderung: Berufliche Oberschulen 22–26, sonstige 23–26; Sonderpädagogen und übrige 23, Fachlehrkräfte 26.
Hinweise

Was außerdem gilt

  • Verpflichtendes Arbeitszeitkonto (nur verbeamtete Grundschullehrkräfte ohne Fachlehrkräfte): 4 Schuljahre +1 Wochenstunde, 3 Jahre Wartezeit, 4 Jahre −1 ab 2028/29, 2029/30 bzw. 2030/31. 2026/27 spart nur noch die letzte Kohorte.
  • Altersermäßigung ab dem 58. Lebensjahr −1, ab dem 60. −2, ab dem 62. −3 Wochenstunden; Mittelschule ab dem 58. −1, ab dem 62. −2. Vollendung 1.8.–31.1.: ab dem laufenden Schuljahr, sonst ab dem folgenden; nicht in Altersteilzeit.
  • Schwerbehinderung: GdB 50 −2, GdB 70 −3, GdB 90 −4 Wochenstunden, bei Teilzeit anteilig. Bei Unterricht an mehreren Schularten zählt die Schulart mit dem überwiegenden Unterricht (§ 1 Abs. 3 BayUPZV).
  • Keine Vorgriffsstunde. Das Gesamtkonzept 2026/27 ändert keine Pflichtstundenzahl, verlängert aber: Antragsteilzeit an Grund- und Mittelschulen erst ab mindestens 24 Wochenstunden, Antragsruhestand an Grund-, Mittel- und Förderschulen erst ab dem 65. Lebensjahr.

Quellen: StMUK, Seite „Unterrichtspflichtzeiten“ (Stand 21.07.2026), verweist auf BayUPZV und die Bekanntmachungen von 2019 · Dieselbe StMUK-Seite als PDF · Unterrichtspflichtzeitverordnung (BayUPZV) vom 11.09.2018, mit Anlage (BAYERN.RECHT) · AZKoV (verpflichtendes Arbeitszeitkonto), konsolidiert, zuletzt geändert durch VO vom 2.6.2025 (BAYERN.RECHT) · Verordnung zur Änderung der AZKoV vom 2. Juni 2025, GVBl. 2025 S. 162 · Bekanntmachung Grund- und Mittelschulen (Ermäßigungen, Anrechnungen, Unterrichtspflichtzeit), BayMBl. 2019 Nr. 384 · Dieselbe Bekanntmachung GS/MS, konsolidiert (BAYERN.RECHT, Text gilt ab 01.08.2019) · Bekanntmachung Förderschulen und Schulen für Kranke, BayMBl. 2019 Nr. 382 · Bekanntmachung Realschulen, BayMBl. 2019 Nr. 141 · Bekanntmachung Gymnasien, BayMBl. 2019 Nr. 252 · Bekanntmachung berufliche Schulen, BayMBl. 2019 Nr. 72 · StMUK, Gesamtkonzept Unterrichts- und Personalversorgung im Schuljahr 2026/2027 (Februar 2026). Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

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