← Alle Länder

Pflichtstunden · Brandenburg: Pflichtstunden der Lehrkräfte in Brandenburg

Maßgeblich ist die Anlage zu § 16 Abs. 2 Satz 1 der Arbeitszeitverordnung (AZV) in der Fassung von Art. 13 des Haushaltsbegleitgesetzes 2025/2026 vom 23. Juni 2025, in Kraft seit 1. Februar 2026; die Werte gelten für vollzeitbeschäftigte Lehrkräfte, verbeamtet wie tarifbeschäftigt. Geprüft am 10. Oktober 2026.

SchulartPflichtstundenUnterschiede
Grundschule (Jahrgangsstufen 1–6)28Seit 1.2.2026 (vorher 27). Schulen mit MBJS-Sozialindex 4 oder 5: eine Entlastungsstunde, faktisch also 27; Rücknahme zum 2. Halbjahr 2026/27 geplant.
Oberschule26Seit 1.2.2026 (vorher 25). Sozialindex 4/5: faktisch 25, Rücknahme geplant. Bei überwiegendem Einsatz in Jahrgangsstufen 1–6 einer Oberschule mit Grundschulteil: 28.
Gymnasium26Seit 1.2.2026 (vorher 25). Keine feste Ermäßigung für die gymnasiale Oberstufe; Anrechnungsstunden aus dem Kontingent der Schule möglich. Sozialindex 4/5: faktisch 25.
Gesamtschule26Seit 1.2.2026 (vorher 25). Mit Grundschulteil: 28 bei überwiegendem Einsatz in Jahrgangsstufen 1–6. Sozialindex 4/5: faktisch 25, Rücknahme geplant.
Förderschule26Rechtlich 26 (bis 31.1.2026: 25). Seit 1.2.2026 eine Entlastungsstunde, faktisch 25; Rücknahme zum 2. Halbjahr 2026/27 geplant. Nicht für „geistige Entwicklung“.
Förderschule mit sonderpädagogischem Schwerpunkt „geistige Entwicklung“1919 Pflichtstunden plus 11 Zeitstunden im Ganztag (AZV Anlage Nr. 2); zum 1.2.2026 nicht erhöht.
Berufliche Schulen (Oberstufenzentren)26Rechtlich 26 (bis 31.1.2026: 25). Seit 1.2.2026 eine Entlastungsstunde, faktisch 25; Rücknahme zum 2. Halbjahr 2026/27 geplant.
Hinweise

Was außerdem gilt

  • Seit 1.2.2026 gilt je eine Pflichtstunde mehr: Grundschulen 27 → 28, übrige Schulformen 25 → 26. Förderschulen, berufliche Schulen und Schulen mit Sozialindex 4/5 erhalten eine Entlastungsstunde (rund 40 % der Lehrkräfte).
  • Laut MBJS (19.8.2026) soll die Entlastungsstunde zum zweiten Schulhalbjahr 2026/27 zurückgenommen werden. Das wird mit dem Hauptpersonalrat beraten; eine Rechtsgrundlage ist noch nicht veröffentlicht.
  • Eine Unterrichtsstunde = 45 Minuten. Altersermäßigung ab dem Schulhalbjahr nach Vollendung des 60. Lebensjahres: 1 Pflichtstunde, eine weitere bei mindestens 35 Jahren Dienstzeit (Teilzeit anteilig, nicht bei Altersteilzeit).
  • Keine Vorgriffsstunde. Zusatzstunden auf Antrag (§ 16 Abs. 5 AZV): mit den Pflichtstunden höchstens 30, monatliche Ausgleichszahlung, befristet bis 31.12.2030. Langfristiges Arbeitszeitkonto möglich (§ 16 Abs. 4 AZV).

Quellen: BRAVORS: Arbeitszeitverordnung (AZV) Brandenburg, geltende Fassung, § 16 und Anlage (zuletzt geändert durch Art. 13 des Gesetzes vom 23.6.2025) · BRAVORS: AZV Änderungshistorie · BRAVORS: AZV, frühere Fassung (Anlage 27 / 25 Pflichtstunden) · GVBl. I/25 Nr. 12: Haushaltsbegleitgesetz 2025/2026, Art. 13 (Anlage AZV neu gefasst), Art. 16 Abs. 5 (in Kraft 1.2.2026) · BRAVORS: VV-Arbeitszeit-Lehrkräfte (Nr. 2 Unterrichtsverpflichtung, Nr. 8 Altersermäßigung, Nr. 11 Arbeitszeitkonto) · BRAVORS: VV-Anrechnungsstunden · MBJS-Pressemitteilung 8.2.2026: Änderungen zum zweiten Schulhalbjahr 2025/26 (Erhöhung, keine Auswirkung an Sozialindex-4/5-, Förder- und beruflichen Schulen) · MBJS-Pressemitteilung 3.9.2025: Start ins Schuljahr 2025/26 (Ankündigung Erhöhung und Ausnahmen) · MBJS-Pressemitteilung 19.8.2026: Schuljahresauftakt 2026/27 (Entlastungsstunde soll zum 2. Halbjahr 2026/27 zurückgenommen werden) · news4teachers, Mai 2026 (Presse, nicht amtlich): Normenkontrollklagen gegen die Erhöhung. Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Aus Pflichtstunden wird ein Stundenplan

In Bildena steht das Deputat bei jeder Lehrkraft; die Unterrichtsverteilung zeigt die verplanten Stunden daneben — einen Monat kostenlos.