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Pflichtstunden · Bremen: Pflichtstunden der Lehrkräfte in Bremen

Grundlage ist das Lehrerarbeitszeitaufteilungsgesetz (BremLAAufG) vom 17. Juni 1997 in der aktuellen Fassung (Bremen regelt die Pflichtstunden als einziges Land per Gesetz); die Werte gelten für Lehrkräfte in Vollzeit. Geprüft am 10. Oktober 2026.

SchulartPflichtstundenUnterschiede
Grundschule2828 (§ 2). An einem ZuP, auch an Grundschulen: 27 (§ 6). Bei Einsatz in Primar- und Sek-I-Stufe (Differenz 1 Std.) zählt die Stufe des überwiegenden Einsatzes.
Oberschule27Sek I 27, gymnasiale Oberstufe 25 (§§ 3–4). Musisch-technischer Bereich, Sport, Lehrkräfte mit nur einem Fach: 28. Mehr als 6 Std. in der angrenzenden Stufe: 26.
Gymnasium27Wie Oberschule: Sek I 27, gymnasiale Oberstufe 25. Musisch-technischer Bereich, Sport, Lehrkräfte mit nur einem Fach: 28. Mehr als 6 Std. in der angrenzenden Stufe: 26.
Zentren für unterstützende Pädagogik (ZuP)2727 (§ 6 BremLAAufG). Seit 2009 nennt das Gesetz nur noch die ZuP, nicht mehr Sonderschulen oder Förderzentren.
Berufliche Schulen2525 (§ 4). Für Fachlehrer/technische Lehrer mit überwiegend berufsbezogenen Fächern, musisch-technischen Bereich, Sport und Lehrkräfte mit nur einem Fach oder einer Fachrichtung: 28.
Hinweise

Was außerdem gilt

  • Unterrichtsstunde = 45 Minuten (§ 7 BremLAAufG). Bis zu 4 Unterrichtsstunden können in andere schulbezogene Aufgaben umgewandelt werden (§ 8). Fachleiterinnen und Fachleiter leisten 26 Arbeitseinheiten (§ 5).
  • Altersermäßigung entfällt ab 1. August 2026: Die VO vom 02.06.2026 (Brem.GBl. S. 388) hebt § 1 der Ermäßigungsverordnung ohne Übergangsregelung auf. Die KMK-Übersicht 2025/26 nennt noch die alte Regel.
  • Schwerbehinderte Lehrkräfte mit voller Stundenzahl behalten die Ermäßigung: GdB ab 50 minus 2 Std., ab 70 minus 3 Std., ab 90 minus 4 Std.; für Teilzeit gestaffelte Werte (§ 2 Ermäßigungsverordnung).
  • Vorgriffsstunde (§ 6a BremLAAufG): keine neue Anordnung im Transparenzportal (alte VO bis 31.07.2015). Alte Vorgriffsstunden: Ausgleich bis zu 1 Std. in den zwei Schuljahren nach dem 60. Geburtstag oder in Geld.

Quellen: Lehrerarbeitszeitaufteilungsgesetz (BremLAAufG) vom 17.06.1997, aktuelle Fassung (Transparenzportal Bremen, 'zum 09.10.2026 aktuellste verfügbare Fassung'), §§ 2–8 · BremLAAufG als PDF (Transparenzportal) · Verordnung über die Ermäßigung der Unterrichtsverpflichtung ... (VO vom 21.06.1982), Fassung ab 01.08.2026 mit § 1 (weggefallen) · Dieselbe Verordnung, Fassung gültig 28.07.2015 bis 31.07.2026 (mit der alten Altersermäßigung 58/60) · Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen 2026 Nr. 58 (16.06.2026): Änderungs-VO vom 02.06.2026, § 1 gestrichen, in Kraft 01.08.2026 · Verordnung über die Höhe der Unterrichtsverpflichtung bei stufenübergreifendem Einsatz vom 21.06.1982 (aktuelle Fassung) · Verordnung über den Ausgleich von Vorgriffsstunden vom 23.09.2021 · Personalrat Schulen Bremen: Altersermäßigung ab 1. August 2026 gestrichen (Bestätigung, nicht Rechtsquelle). Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

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