Pflichtstunden · Niedersachsen: Pflichtstunden der Lehrkräfte in Niedersachsen
Rechtsgrundlage ist § 3 der Niedersächsischen Verordnung über die Arbeitszeit der Beschäftigten an öffentlichen Schulen (Nds. ArbZVO-Schule) vom 14.05.2012, zuletzt geändert am 06.07.2017; die Regelstundenzahlen gelten als Wochendurchschnitt für vollzeitbeschäftigte Lehrkräfte. Geprüft am 10. Oktober 2026.
| Schulart | Pflichtstunden | Unterschiede |
|---|---|---|
| Grundschule | 28 | |
| Hauptschule | 27,5 | Realschullehrkräfte an Grund- oder Hauptschulen: 26,5 (§ 3 Abs. 3 Nr. 1) |
| Realschule | 26,5 | |
| Oberschule | 25,5 | 23,5 bei überwiegendem Einsatz im gymnasialen Angebot, unabhängig vom Lehramt (§ 3 Abs. 5 Nr. 1); überwiegend in auslaufenden Jahrgängen (§ 183a Abs. 1 Satz 3 NSchG): 27,5 / 26,5 / 24,5 je nach Herkunft Hauptschule / Realschule / IGS (§ 3 Abs. 5 Nr. 2) |
| Gymnasium (auch Abendgymnasium, Kolleg) | 23,5 | Lehrbefähigung für das erste Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 (z. B. GHR-Lehramt): 24,5 in Prüfungsfächern, sonst 26,5 (§ 3 Abs. 3 Nr. 2). Oberstufe: keine eigene Zahl, Entlastung über den Anrechnungsstundenpool (§ 14, Anlage 4: Faktor 2,0 je Klasse im Sek. II) |
| Integrierte Gesamtschule | 24,5 | Auch für Gymnasiallehrkräfte mit überwiegendem Einsatz in Sek. II (OVG Lüneburg 12.03.2024, 5 LB 68/22). Kooperative Gesamtschule nach Schulzweig (§ 3 Abs. 4 Satz 2): Hauptschulzweig 27,5, Realschulzweig 26,5, Gymnasialzweig 23,5 |
| Förderschule | 26,5 | 26,5 auch für Förderschullehrkräfte, die an anderen Schulen sonderpädagogische Förderung leisten (§ 3 Abs. 3 Nr. 1) |
| Berufsbildende Schulen | 24,5 | 24,5 zweites, 25,5 erstes Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 (ehem. höherer / gehobener Dienst); 23,5 überwiegend am Beruflichen Gymnasium (zweites Einstiegsamt) und an Seefahrtschulen; Lehrkräfte für Fachpraxis 27,5; Technische Lehrkräfte 26 (§ 3 Abs. 2 Nr. 8, Abs. 3 Nr. 3–6) |
Was außerdem gilt
- § 3 ist seit 01.08.2014 unverändert, die Verordnung wurde zuletzt am 06.07.2017 geändert; eine Änderung für 2026/27 ist nicht bekannt. 1 Unterrichtsstunde = 45 Minuten (§ 3 Abs. 1). Bei mehreren Schulformen zählt die mit überwiegendem Einsatz (§ 3 Abs. 4).
- Altersermäßigung (§ 8): 1 Stunde ab dem Schulhalbjahr nach Vollendung des 60. Lebensjahres; Schwerbehinderte (GdB ≥ 50) 1 Stunde ab 55 und 1 weitere ab 63. Bei Reduzierung um mehr als 2 Stunden die Hälfte, in Altersteilzeit keine (§ 9 Abs. 4).
- Schwerbehindertenermäßigung (§ 10): 2 Stunden ab GdB 50, 3 Stunden ab GdB 70, bei stärkerer Teilzeit jeweils die Hälfte. Bruchteile (§ 19): unter 0,5 abrunden, über 0,5 aufrunden, genau 0,5 bleibt stehen.
- Derzeit keine Vorgriffsstunde. Verpflichtendes Arbeitszeitkonto (§ 5): Ansparen 1998/99 bis 2012/13, Ausgleich seit 2012/13 (BBS seit 2013/14). Freiwillig (§ 6 Abs. 2): mind. 1 Stunde mehr für 1 bis 15 Schuljahre, höchstens 3 über der Regelstundenzahl und 29 insgesamt (Fachpraxis 29,5).
Quellen: NI-VORIS (amtliches Vorschrifteninformationssystem Niedersachsen): § 3 Nds. ArbZVO-Schule, Regelstundenzahl, Fassung ab 01.08.2014 (aktuelle Fassung) · NI-VORIS: Nds. ArbZVO-Schule, Gesamtdokument, Stand ab 01.08.2017, zuletzt geändert durch VO vom 6. Juli 2017 (Nds. GVBl. S. 234) · NI-VORIS: § 8 Nds. ArbZVO-Schule, Altersermäßigung · NI-VORIS: § 6 Nds. ArbZVO-Schule, Freijahr und freiwillige Arbeitszeitkonten · NI-VORIS: § 10 Nds. ArbZVO-Schule, Ermäßigung für schwerbehinderte Lehrkräfte · NI-VORIS: § 14 Nds. ArbZVO-Schule, Anrechnungen für besondere Belastungen (Oberstufen-Pool) · NI-VORIS: § 19 Nds. ArbZVO-Schule, Berechnung bei Bruchteilen · NI-VORIS: OVG Niedersachsen, Urteil vom 12.03.2024, 5 LB 68/22 (Regelstundenzahl IGS) · KMK: Übersicht über die Pflichtstunden der Lehrkräfte, Schuljahr 2025/2026 (Vergleich). Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
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