Pflichtstunden · Rheinland-Pfalz: Pflichtstunden der Lehrkräfte in Rheinland-Pfalz
Grundlage ist die Lehrkräfte-Arbeitszeitverordnung (LehrArbZVO) vom 30.06.1999, § 3 Regelstundenmaße; die Werte gelten für vollzeitbeschäftigte Lehrkräfte und zählen in Stunden zu 45 Minuten, an Grundschulen zu 50 Minuten (§ 2 Abs. 3). Geprüft am 10. Oktober 2026.
| Schulart | Pflichtstunden | Unterschiede |
|---|---|---|
| Grundschule | 25 | 25 Wochenstunden zu 50 Minuten (§ 3 Abs. 1 Nr. 1, § 2 Abs. 3), in 45-Minuten-Stunden 27,8 (KMK). Im Verbund mit Realschule plus nur bei mehr als halbem Einsatz an der Grundschule. |
| Realschule plus | 27 | 27 Wochenstunden zu 45 Minuten; Einsatz in der Fachoberschule: 24 (Maß der berufsbildenden Schulen); Einsatz an beiden Schularten: IGS-Staffel (§ 3 Abs. 2 Nr. 2). |
| Gymnasium | 24 | 24 zu 45 Minuten; § 4: je Kurs in Jahrgangsstufe 13 +0,5 (2-stündig), +1,0 (3- oder 4-stündig), +1,5 (ab 5-stündig); je Schuljahr höchstens 1,5, insgesamt höchstens 26, Rest im nächsten Schuljahr. |
| Integrierte Gesamtschule (Lehrbefähigung Grund- und Hauptschulen, Realschulen oder Realschulen plus) | 27 | 27 in den Klassenstufen 5–10 oder mit 1 Wochenstunde in 11–13; 26 mit 2–4 Wochenstunden in 11–13; 24 ab 5 Wochenstunden in 11–13 (§ 3 Abs. 1 Nr. 4a) |
| Integrierte Gesamtschule (Lehrbefähigung Gymnasien oder berufsbildende Schulen) | 24 | 24 Wochenstunden zu 45 Minuten (§ 3 Abs. 1 Nr. 4b); die Erhöhung für Kurse in Jahrgangsstufe 13 (§ 4) gilt auch an der IGS. |
| Förderschule | 27 | 27 Wochenstunden zu 45 Minuten; mit 14 oder mehr Wochenstunden im berufsbildenden Zweig das Maß der berufsbildenden Schulen, also 24 (§ 3 Abs. 2 Nr. 4). |
| Berufsbildende Schulen | 24 | 24 Wochenstunden zu 45 Minuten |
| Abendgymnasium und Kolleg | 24 | 24 Wochenstunden zu 45 Minuten (§ 3 Abs. 1 Nr. 3) |
Was außerdem gilt
- § 3 unverändert seit 01.08.2020; die letzte Änderung (Art. 21 des Gesetzes vom 22.12.2025, gültig ab 30.12.2025) betraf nur Anlage 1 (Anrechnungsstunden). Öffentliche Haupt- und Realschulen gibt es seit 31.07.2013 nicht mehr.
- Ab halbem Regelstundenmaß: Altersermäßigung 3 Wochenstunden ab dem Schuljahr, in dem das 64. Lebensjahr vollendet wird (§ 9 Abs. 1, nicht bei Altersteilzeit); bei Schwerbehinderung GdB ab 50 minus 2, ab 70 minus 3, ab 90 minus 4 (§ 10 Abs. 1).
- Keine Vorgriffsstunde, kein laufendes Pflicht-Arbeitszeitkonto. Das Ansparen nach § 6 (+1 Wochenstunde) lief 1999/2000–2006/07, an Förderschulen 2000/01–2007/08, an BBS 2003/04–2010/11; offene Ansprüche werden nur abgebaut.
- § 7: Mit Einverständnis der Lehrkraft kann die Schulleitung die Verpflichtung aus organisatorischen Gründen für höchstens ein Schuljahr um bis zu 2 Wochenstunden ändern; Ausgleich spätestens im nächsten Schuljahr.
Quellen: Landesrecht Rheinland-Pfalz (amtliches Portal, juris): Lehrkräfte-Arbeitszeitverordnung (LehrArbZVO) vom 30.06.1999, aktuelle Gesamtausgabe (Stand: zuletzt geändert durch Art. 21 des Gesetzes vom 22.12.2025, GVBl. S. 738, 741; „zum 10.10.2026 aktuellste verfügbare Fassung“) mit Änderungshistorie · Landesrecht Rheinland-Pfalz: § 3 LehrArbZVO – Regelstundenmaße (Einzelnorm) · Bewerbungsportal für den Schuldienst in Rheinland-Pfalz (Land RLP), FAQ „Regelstundenmaß“ – Regelstundenmaße je Schulart · Gemeinsames Amtsblatt BM/MWWK RLP Nr. 6/2020: Vierte Landesverordnung zur Änderung der Lehrkräfte-Arbeitszeitverordnung vom 30.03.2020 (Berichtigung; u. a. § 9 Altersermäßigung ab 64) · Ministerium für Bildung RLP, Schreiben an den Bildungsausschuss vom 09.06.2023 (Vorlage 18/4050): Regelstundenverpflichtung 24–27 Wochenstunden, 50 Minuten nur in der Grundschule · ADD Rheinland-Pfalz, Leitlinien Realschule plus (Stand September 2013): seit 31.07.2013 keine öffentlichen Haupt- und Realschulen mehr · KMK, Übersicht über die Pflichtstunden der Lehrkräfte, Schuljahr 2025/2026 (Vergleichsquelle). Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
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