Pflichtstunden · Saarland: Pflichtstunden der Lehrkräfte im Saarland
Grundlage ist die Verordnung über die Festlegung der Zahl der Unterrichtsstunden der beamteten Lehrer und Lehrerinnen an öffentlichen Schulen (PflichtstundenVO) vom 21. Juli 1987 in der Fassung vom 22. September 1998; angegeben sind die Regelstundenzahlen nach § 3 Abs. 1 für vollzeitbeschäftigte Lehrkräfte. Geprüft am 10. Oktober 2026.
| Schulart | Pflichtstunden | Unterschiede |
|---|---|---|
| Grundschule | 28 | Gilt auch für die Europäische Schule Saarland in den Jahrgangsstufen P1 bis P4. |
| Gemeinschaftsschule | 27 | 26 bei 2 bis 7 Wochenstunden in der gymnasialen Oberstufe, 25 bei mindestens 8. |
| Gymnasium | 26 | 25 bei mindestens 8 Wochenstunden in der gymnasialen Oberstufe (Europäische Schule: S6–S7). Gilt auch für das Schengen-Lyzeum Perl und die Europäische Schule ab P5. |
| Förderschule | 27 | Fachlehrer als Gruppen-/Klassenleitung: 31 Zeitstunden (Unterricht und Beaufsichtigung), keine Unterrichtsstunden. |
| Berufliche Schulen | 25,5 | Allgemeiner Wert; Fachlehrer und Technische Lehrer siehe die folgenden Zeilen. |
| Berufliche Schulen: Fachlehrer und Technische Lehrer | 28 | Bei überwiegendem Unterricht in Fächern des berufsfeld-, fachrichtungs- oder berufsbezogenen Bereichs. |
| Fachlehrer für musisch-technische Fächer | 28 | Bei überwiegendem Unterricht in diesen Fächern an Förderschulen, Gemeinschaftsschulen, Gymnasien oder beruflichen Schulen. |
| Technische Lehrer (überwiegend fachpraktisch) | 28 | An Gemeinschaftsschulen, Gymnasien oder beruflichen Schulen. |
| Werkstattlehrer | 30 | |
| Abendgymnasium | 22 | 21 bei mindestens 8 Wochenstunden in der gymnasialen Oberstufe. |
| Gemeinschaftsschule in Abendform | 23 | |
| Studienkolleg | 21 |
Was außerdem gilt
- Pflichtstundenzahl = Regelstundenzahl minus Anrechnungs-, Ermäßigungs- und Freistellungsstunden (§ 2 Abs. 1); 1 Unterrichtsstunde = 45 Minuten. Mischeinsatz mit je mindestens 6 Stunden: mittlerer Wert (§ 3 Abs. 2).
- Altersermäßigung (§ 9): nach Ablauf des Schuljahres, in dem das 57. Lebensjahr vollendet wird, 1 Wochenstunde, nach dem 60. insgesamt 3; bei Teilzeit unter drei Vierteln der Regelstundenzahl die Hälfte.
- Vorgriffsstunde (§ 3b): Die Schulaufsicht kann die Pflichtstundenzahl vorübergehend um 1 Stunde erhöhen, in der Regel höchstens 6 insgesamt, mit späterem Ausgleich; nicht bei GdB ab 50. § 3a: Die Schulleitung kann befristet um bis zu 2 Stunden abweichen.
- VO vom 1. Juli 2025 (Amtsbl. I S. 603), in Kraft seit 1.8.2025: Schwerbehindertenermäßigung (§ 10) bei GdB ab 50 2 Stunden, ab 70 3 Stunden plus auf Antrag weitere 2. § 3 (Regelstundenzahlen) unverändert seit 1.8.2021.
Quellen: Bürgerservice Saarland (amtliches Landesrecht, juris): PflichtstundenVO, Aktuelle Gesamtausgabe, zum 10.10.2026 aktuellste Fassung (letzte Änderung VO vom 1.7.2025, Amtsbl. I S. 603); § 3 Regelstundenzahl, §§ 9–10, Änderungshistorie · Dasselbe Dokument, Direktansicht im Landesportal · KMK, Pflichtstunden der Lehrkräfte, Schuljahr 2025/2026 (Stand Januar 2026), zum Vergleich · Lexaris (nichtamtliche Kopie, Stand 16.06.2023, PflichtstundenVO bis zur Änderung 2021), nur zum Abgleich. Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
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