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Pflichtstunden · Sachsen-Anhalt: Pflichtstunden der Lehrkräfte in Sachsen-Anhalt

Grundlage ist § 3 der Arbeitszeitverordnung für Lehrkräfte (ArbZVO-Lehr) in der Fassung der Verordnung vom 26.08.2026 (GVBl. LSA S. 410), gültig ab 05.09.2026; die Werte gelten für vollbeschäftigte Lehrkräfte. Geprüft am 10. Oktober 2026.

SchulartPflichtstundenUnterschiede
Grundschule27Förderschullehrkräfte, die an Grundschulen überwiegend sonderpädagogische Förderung leisten: 25 (§ 3 Abs. 2 Satz 2).
Sekundarschule25
Gemeinschaftsschule25
Gesamtschule25
Gymnasium25Sekundarstufe I und II: 25. Ab 8 Wochenstunden in der Qualifikationsphase 1 Anrechnungsstunde, ab 16 Stunden 2 (§ 9; Sport zählt halb); Regelstundenzahl bleibt.
Förderschule25
Berufsbildende Schulen (Theorieunterricht)25Gilt für den Theorieunterricht (§ 3 Abs. 2); Fachpraxisunterricht: 27.
Berufsbildende Schulen (Fachpraxisunterricht)27Fachpraxisunterricht an berufsbildenden Schulen: 27 (§ 3 Abs. 2 Nr. 1).
Hinweise

Was außerdem gilt

  • Regelstundenzahl = durchschnittlich wöchentlich erteilte Unterrichtsstunden à 45 Minuten (§ 3 Abs. 1). Bei Unterricht in mehreren Schulformen gilt die Schulform mit dem überwiegenden Teil des Unterrichts (§ 3 Abs. 3).
  • Keine Vorgriffsstunde mehr: § 4b vom BVerwG am 4.9.2025 für unwirksam erklärt, mit VO vom 26.08.2026 aufgehoben – 2026/27 also 27 bzw. 25 statt 28 bzw. 26 Stunden. Geleistete Vorgriffsstunden werden ausgezahlt oder gutgeschrieben.
  • Altersermäßigung ab 01.08.2026 (§ 5): ab 60 Jahren 1, ab 62 Jahren 2, ab 65 Jahren 3 Unterrichtsstunden weniger, jeweils ab dem folgenden Schulhalbjahr (bisher erst ab 62 mit 2 Stunden).
  • Zusatzstunden nur freiwillig: auf Antrag bis zu 4 Wochenstunden je Schuljahr (§ 4 Abs. 6), mit monatlicher Ausgleichszahlung oder Ausgleichskonto (§ 4a; Abbau grundsätzlich ab 1.8.2033).

Quellen: Landesrecht Sachsen-Anhalt: ArbZVO-Lehr, aktuelle Gesamtausgabe (Stand: VO vom 26.08.2026, GVBl. LSA S. 410; abgerufen 10.10.2026) · Landesrecht Sachsen-Anhalt: § 3 ArbZVO-Lehr Regelstundenzahl (Fassung vom 26.08.2026, gültig ab 05.09.2026) · Landesrecht Sachsen-Anhalt: § 5 ArbZVO-Lehr Altersermäßigung (Fassung vom 26.08.2026, gültig ab 01.08.2026) · BVerwG Pressemitteilung 63/2025 vom 04.09.2025 (2 CN 1.24, 2 CN 2.24): Vorgriffsstundenregelung unwirksam · Ministerium für Bildung Sachsen-Anhalt, Pressemitteilung 69/2025 vom 05.09.2025: Vorgriffsstunde entfällt · Lehrerhauptpersonalrat beim MB, LHPR INFO 2/2026 vom 21.04.2026 (Altersermäßigung und Zusatzstunden 2026/27; Bildungsserver) · KMK: Pflichtstunden der Lehrkräfte 2025/2026 (Vergleich; Fußnote zur Vorgriffsstunde überholt). Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

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