
Pausenaufsichten fair verteilen — und zeigen, dass es fair ist
Was vor der ersten Zuteilung geklärt sein muss, welche Lehrkräfte welche Pause überhaupt übernehmen können, wie man mit Teilzeit umgeht und warum man Fairness nachzählen muss, statt sich auf das Gefühl zu verlassen.
Am Stundenplan wird wochenlang gefeilt. Der Aufsichtsplan wird meist an einem einzigen Nachmittag erstellt, wenn der Stundenplan fertig ist — von dem, den es gerade getroffen hat. Und ausgerechnet er hängt am Ende im Lehrerzimmer, mit einem eingekreisten Namen darauf.
Einen Aufsichtsplan zu erstellen ist nicht schwer. Schwer ist, dabei keinen schlechten zu erstellen: Ein Plan kann vernünftig aussehen und trotzdem jede Woche dieselben sechs Kolleginnen und Kollegen auf den Schulhof schicken. Dieser Beitrag richtet sich an alle, die ihn aufstellen.
Legen Sie fest, was eine Aufsicht ist
Die meisten Schulen haben zwei verschiedene Arten von Aufsicht und nennen beide gleich:
| Art | Beispiel | Sinnvolle Zähleinheit |
|---|---|---|
| Zuständigkeit für den ganzen Tag | Flur im ersten Stock am Dienstag — die Lehrkraft unterrichtet normal, ist aber den ganzen Tag Ansprechperson für diese Etage | Eine Aufsicht pro Tag |
| Eine bestimmte Pause | Schulhof in der zweiten großen Pause, Mensa in der Mittagspause — jemand steht tatsächlich dort | Eine Aufsicht pro Pause |
Wer die Einheiten vermischt, untergräbt unbemerkt die Fairness. Eine Lehrkraft übernimmt drei Pausen, alle am Dienstag; eine andere je eine Pause am Montag, Mittwoch und Freitag. In Tagen gezählt hat die erste eine Aufsicht, die zweite drei. In Pausen gezählt liegen beide gleichauf — und das trifft es auch. Halten Sie pro Aufsichtsbereich schriftlich fest, welche Einheit gilt.
Vom Gebäude ausgehen, nicht von der Kollegiumsliste
Listen Sie die Orte auf, die eine Aufsicht brauchen — Schulhof, Flure, Mensa, Bushaltestelle — und beantworten Sie für jeden vier Fragen:
- Wie viele Personen? Ein großer Hof braucht vielleicht zwei, ein Flur eine.
- An welchen Tagen? Ein kurzer Freitag hat womöglich keine Mittagspause.
- Ganztägig oder in welchen Pausen? Die Mensa braucht nur mittags eine Aufsicht.
- Muss die Aufsicht unterrichtsfrei sein? Wer auf dem Hof steht, kann nicht gleichzeitig unterrichten. Wer für eine Etage zuständig ist, meist schon.
Dann rechnen Sie. Eine Beispielschule: zwei Aufsichten auf dem Hof in jeder der zwei großen Pausen, je eine auf zwei Fluren in denselben Pausen, zwei in der Mensa mittags, fünf Tage die Woche. Das sind 20 + 20 + 10 = 50 Aufsichten pro Woche. Bei 60 Lehrkräften, davon 8 befreit, teilen sich 52 Personen 50 Aufsichten — knapp eine pro Kopf.
Wer ist tatsächlich im Haus?
Die Verfügbarkeit für Aufsichten ergibt sich aus dem Stundenplan, nicht aus der Kollegiumsliste. Wer dienstags nach der dritten Stunde Schluss hat, kann in der Mittagspause keine Aufsicht übernehmen. Eine Teilzeitkraft, die donnerstags nicht in der Schule ist, kann donnerstags gar nichts übernehmen.
Eine praktikable Regel: Eine Lehrkraft ist von kurz vor ihrer ersten bis kurz nach ihrer letzten Stunde des Tages verfügbar. Springstunden dazwischen gelten als Anwesenheit — wer eine Springstunde hat, verlässt das Gebäude nicht, und gerade dort lässt sich eine Aufsicht am besten unterbringen. (Unser Beitrag über Springstunden bei Lehrkräften und Freistunden bei Klassen erklärt, warum es sie überhaupt gibt.)
Die Folge: erst der Stundenplan, dann der Aufsichtsplan. Muss der Aufsichtsplan früher raus, kennzeichnen Sie ihn als vorläufig und bauen Sie ihn neu, sobald der Stundenplan steht.
Aufsichten dort, wo die Lehrkräfte ohnehin sind
Wer am Mittwoch die 7b im ersten Stock unterrichtet, ist die naheliegende Wahl für die Fluraufsicht im ersten Stock an diesem Mittwoch. Wer in einer Viertelstunde Pause quer über das ganze Gelände laufen muss, verbringt die Pause vor allem mit dem Weg.
Nähe taugt gut, um bei Gleichstand zu entscheiden, aber schlecht als Grundprinzip. Gewichtet man sie zu stark, bekommt die Lehrkraft, deren Stunden alle im ersten Stock liegen, jede Aufsicht auf dieser Etage. Erst Fairness, dann Nähe.
Teilzeit und Deputat
„Alle machen gleich viele“ ist leicht zu prüfen, aber nicht automatisch fair: Eine Lehrkraft mit halbem Deputat, die so viele Aufsichten übernimmt wie eine Vollzeitkraft, beaufsichtigt im Verhältnis zu ihrer Arbeitszeit doppelt so viel. Viele Schulen reduzieren deshalb die Aufsichten für Teilzeitkräfte, und vielerorts regeln Vorschriften oder Dienstvereinbarungen, in welchem Umfang — prüfen Sie, was an Ihrer Schule gilt. Die üblichen Ansätze:
- Gleich viele pro Kopf. Leicht nachzuprüfen, leicht zu bestreiten.
- Anteilig nach Deputat. Auf dem Papier gerechter, erfordert aber eine Rundungsregel, denn halbe Aufsichten gibt es nicht.
- Gleich viele pro Kopf, mit Obergrenze für Teilzeit. Ein pragmatischer Mittelweg.
Manche Schulen rechnen Aufsichtszeit zusätzlich auf das Deputat an. Wofür Sie sich auch entscheiden: Vereinbaren Sie die Regel und schreiben Sie sie auf, bevor jemand Namen im Plan sieht. Eine Regel, die erst nach den Beschwerden kommt, wirkt wie ein Zugeständnis, nicht wie ein Prinzip.
Fairness messen, nicht fühlen
Gefühlte Fairness ist unzuverlässig. Ein verregneter Januarmorgen auf dem Hof wiegt in der Erinnerung schwerer als drei ruhige Fluraufsichten, man erinnert sich an die eigenen Aufsichten und nicht an die der anderen, und wer den Plan erstellt, gehört selbst zum Kollegium.
Also zählen Sie. Sobald der Entwurf steht, listen Sie alle eingeplanten Lehrkräfte mit der Anzahl ihrer Aufsichten in der vereinbarten Einheit auf, sortiert nach dieser Zahl, und achten Sie auf vier Dinge:
- Die Spanne zwischen höchster und niedrigster Zahl. Sie sollte klein sein.
- Alle über dem fairen Anteil — Gesamtzahl der Aufsichten geteilt durch die Zahl der eingeplanten Personen, angepasst an Ihre Teilzeitregel. Jeder dieser Fälle braucht eine Begründung, meist ist es die Verfügbarkeit.
- Alle mit null — entweder eine Befreiung, die auf die Liste gehört, oder jemand, der bei der Verfügbarkeit durchs Raster gefallen ist.
- Unbesetzte Aufsichten. Eine Pause, die niemand übernehmen kann, ist dringender als eine leicht ungleiche Verteilung.
Wie Bildena Aufsichten plant
Die Aufsichtsplanung ist in Bildena ein eigener Schritt. Sie greift auf den aktuellen Stundenplan zu, verändert ihn aber nie — keine Stunde wird verschoben, damit der Aufsichtsplan besser aufgeht.
Was Sie festlegen. Aufsichtsbereiche, jeweils mit der Zahl der benötigten Lehrkräfte, den Tagen, an denen sie besetzt sind, und ob sie ganztägig oder nur in bestimmten Pausen gelten (die Pausen werden aus Ihrem Klingelplan übernommen). Einem Bereich lassen sich die Räume zuordnen, die er umfasst, und er kann eine Aufsicht verlangen, die zu dieser Zeit keinen Unterricht hat. Für jede Lehrkraft können Sie eine Befreiung eintragen, die sie ganz aus dem Kreis der Kandidaten nimmt, oder eine wöchentliche Obergrenze festlegen.
Wer infrage kommt. Jede Lehrkraft von einer Stunde vor ihrer ersten bis eine Stunde nach ihrer letzten Unterrichtsstunde des Tages; Springstunden gelten als Anwesenheit. Gibt es noch keinen Stundenplan, gelten alle als verfügbar — so lässt sich ein Aufsichtsplan zu Schuljahresbeginn entwerfen und später neu berechnen.
Was abgewogen wird. Unser Solver, eigens darauf ausgelegt, Unterricht und Aufsichten auf eine Schulwoche zu verteilen, arbeitet Prioritäten in fester Reihenfolge ab:
- Jede Aufsicht besetzen. Was nicht besetzt werden kann, bleibt leer und wird gemeldet, statt dass die ganze Berechnung scheitert.
- Niemand über dem fairen Anteil: Gesamtzahl der Aufsichten geteilt durch die Zahl der Kandidaten. Das wird stark gewichtet, ist aber keine feste Regel — ist die Verfügbarkeit an einem Tag knapp, bekommt lieber jemand eine Aufsicht mehr, als dass eine unbesetzt bleibt.
- Einen ganztägigen Bereich den ganzen Tag in einer Hand lassen, statt ihn auf drei Personen aufzuteilen.
- Den Abstand zwischen der am stärksten und der am wenigsten belasteten Lehrkraft verringern.
- Lehrkräfte bevorzugen, die an diesem Tag in den Räumen des Bereichs unterrichten.
Ein ganztägiger Bereich zählt einmal pro Tag, ein Pausenbereich einmal pro Pause. Die wöchentliche Obergrenze einer Lehrkraft wird nie überschritten.
Was Sie danach selbst anpassen. Das Ergebnis erscheint als Übersicht: Tage in den Zeilen, Bereiche in den Spalten. Ziehen Sie eine Lehrkraft an eine andere Stelle oder wählen Sie jemanden für eine leere Aufsicht; die Auswahl zeigt bei jeder Lehrkraft, wie viele Aufsichten sie bereits hat und ob sie in der Nähe unterrichtet; wer an diesem Tag schon Aufsicht hat, erscheint ausgegraut. Von Hand Eingetragenes wird fixiert und bleibt bei der nächsten Berechnung erhalten. Darunter zeigt eine Verteilungstabelle die Zahl der Aufsichten jeder Lehrkraft und weist aus, wie viele Lehrkräfte keine haben; der Plan lässt sich samt dieser Tabelle als PDF oder Excel-Datei exportieren.
Wo die Grenzen liegen. Der faire Anteil ist für alle Kandidaten gleich: Bildena rechnet Aufsichten derzeit nicht anteilig nach Deputat oder Unterrichtsverpflichtung um, und die oben genannten Prioritäten lassen sich nicht verändern. Sollen Teilzeitkräfte an Ihrer Schule weniger Aufsichten haben, geht das heute über eine wöchentliche Obergrenze bei jeder dieser Lehrkräfte.
Eine kurze Checkliste
- Einheit pro Bereich festlegen: pro Tag oder pro Pause.
- Bereiche auflisten: Personenzahl, Tage, ganztägig oder nur in bestimmten Pausen.
- Befreiungsliste und Teilzeitregel schriftlich vereinbaren.
- Erst den Stundenplan bauen, dann den Aufsichtsplan — oder ihn als vorläufig kennzeichnen.
- Entwerfen, dann zählen: Spanne, über dem Anteil, null, unbesetzt.
- Die Zahlen zusammen mit den Namen veröffentlichen.
Beliebt werden Aufsichten dadurch nicht. Aber vertretbar — und mehr kann ein Aufsichtsplan realistisch nicht erreichen.
In Bildena werden Aufsichtsbereiche bei den Räumen angelegt, und der Aufsichtsplan hat eine eigene Übersicht neben dem Stundenplan — er greift auf den Stundenplan zu und lässt jede Stunde an ihrem Platz.